Veröffentlicht am April 12, 2024

Der Wert Ihrer Konzeptkunst entsteht nicht durch das physische Objekt, sondern durch die juristische Präzision, mit der Sie die immaterielle Idee als exklusives Gut definieren.

  • Ein detaillierter Vertrag nach deutschem Recht ist kein Beiwerk, sondern das eigentliche Wertbehältnis Ihrer Arbeit.
  • Präzise Herstellungsprotokolle sichern die Identität des Werks über Generationen und schützen es vor Entstellung.

Empfehlung: Verlieren Sie sich nicht in philosophischen Erklärungen, sondern konzentrieren Sie sich auf die strategische, vertragliche Verdinglichung Ihrer Idee. Das ist der Weg zur erfolgreichen Monetarisierung.

Als Konzeptkünstler kennen Sie die Frustration: Die brillanteste Idee, die im Skizzenbuch schlummert, scheint unverkäuflich, weil sie kein greifbares Objekt ist. Man hört oft den Rat, es gehe nur um die „Kraft der Idee“ oder man müsse lediglich ein „Echtheitszertifikat“ ausstellen. Diese Ratschläge greifen zu kurz. Sie berühren die Oberfläche eines komplexen Problems, ohne die entscheidende Grundlage zu beleuchten. Denn im professionellen Kunstmarkt, besonders im konservativen deutschen Sammlermarkt, ist die philosophische Aura einer Idee wertlos, wenn sie nicht in ein unangreifbares juristisches und konzeptionelles Korsett gefasst ist.

Die wahre Herausforderung liegt nicht darin, die künstlerische Vision zu erklären, sondern darin, sie in ein handelbares, exklusives und rechtssicheres Gut zu transformieren. Was, wenn der Schlüssel zum Verkauf Ihrer immateriellen Kunst nicht in der Poesie der Beschreibung, sondern in der Präzision des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) liegt? Der wahre Wert eines konzeptuellen Werkes manifestiert sich in dem Moment, in dem die Idee juristisch „verdinglicht“ wird. Dieser Prozess macht aus einem flüchtigen Gedanken ein exklusives Asset.

Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden strategischen und rechtlichen Schritte, um Ihre Konzeptkunst erfolgreich zu vermarkten. Wir werden die Anatomie eines wertsteigernden Vertrags sezieren, die Erstellung zukunftssicherer Anleitungen meistern und die psychologischen Taktiken für den Pitch an skeptische Käufer beleuchten. Dabei konzentrieren wir uns auf die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, um Ihnen einen pragmatischen und wirksamen Leitfaden an die Hand zu geben.

Um den Verkaufsprozess Ihrer immateriellen Kunstwerke von Grund auf zu verstehen, gliedert sich dieser Leitfaden in praxisnahe Abschnitte. Die folgende Übersicht navigiert Sie durch die zentralen Aspekte – von der vertraglichen Grundlage bis zur strategischen Auflagenplanung.

Was muss im Vertrag stehen, damit ein Blatt Papier 10.000 € wert ist?

Ein Blatt Papier, das eine konzeptuelle Idee beschreibt, hat zunächst nur den Wert des Materials. Sein monetärer Sprung auf 10.000 € oder mehr ist kein Akt der Alchemie, sondern das Ergebnis einer präzisen juristischen Konstruktion. Der Vertrag ist hierbei nicht nur ein begleitendes Dokument, sondern der eigentliche Träger des Wertes. Er vollzieht die juristische Verdinglichung der Idee, indem er Exklusivität, Authentizität und Rechte eindeutig definiert und überträgt. Ohne diese vertragliche Hülle bleibt die Idee beliebig reproduzierbar und damit ökonomisch wertlos.

Im Kern muss der Vertrag die Einzigartigkeit und die Authentizität des Werkes garantieren. Dies geschieht durch die exakte Definition dessen, was der Käufer erwirbt: nicht nur eine Anleitung, sondern das exklusive Recht, diese eine Idee unter bestimmten Bedingungen zu realisieren. Klauseln zur Gewährleistung nach dem BGB, insbesondere die Zusicherung, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (§ 435 BGB), sind hierbei fundamental. Der Vertrag muss klarstellen, ob die Nutzungsrechte exklusiv oder nicht-exklusiv sind und welche geografischen oder zeitlichen Beschränkungen gelten, wie in § 31 UrhG vorgesehen.

Um die Urheberschaft und den Entstehungszeitpunkt fälschungssicher zu dokumentieren, stehen Ihnen in Deutschland effektive Werkzeuge zur Verfügung. Eine notarielle Beurkundung bietet nach § 415 ZPO die höchste Beweiskraft, ist jedoch kostspielig. Eine pragmatische und anerkannte Alternative ist der Prioritätsnachweis. Laut dem deutschen Anbieter für Urheberrechtsschutz bietet ein digitaler Zeitstempel der Bundesdruckerei eine kostengünstige Methode, um die Existenz Ihrer Idee zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen. Schließlich ist die steuerliche Behandlung entscheidend: Der Vertrag sollte dokumentieren, ob der Verkauf dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Kunstwerke oder dem Regelsatz von 19 % für sonstige Leistungen unterliegt, um spätere Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie schreiben Sie eine Anleitung, damit das Werk auch in 100 Jahren korrekt aufgebaut wird?

Die Langlebigkeit eines konzeptuellen Kunstwerks hängt nicht von der Haltbarkeit eines Materials ab, sondern von der Klarheit und Beständigkeit seiner Anleitung. Ein herausragendes Beispiel hierfür sind Sol LeWitts posthume Wandzeichnungen. Seine präzisen, aber offenen Anweisungen wie bei ‚Wall Drawing #46‘ – „Vertikale Linien, nicht gerade, berühren sich nicht, bedecken die Wand gleichmäßig“ – ermöglichen es, dass seine Werke auch Jahrzehnte nach seinem Tod authentisch realisiert werden können. Dies ist der Inbegriff einer gesicherten Werkidentität. Ihre Anleitung muss daher weit mehr sein als eine simple Bauanleitung; sie ist ein Herstellungsprotokoll und der Garant für die Zukunft Ihres Werkes.

Das Dokument muss eine klare Hierarchie von Informationen aufweisen, um sowohl die physische Ausführung als auch die konzeptionelle Integrität zu wahren. Es reicht nicht, nur Materialien und Maße aufzulisten. Ein umfassendes Protokoll dokumentiert den Entstehungsprozess, die künstlerische Intention hinter bestimmten Entscheidungen und, ganz entscheidend, Regelungen für den Fall von Materialobsoleszenz. Was passiert, wenn eine bestimmte Art von Leuchtstoffröhre in 50 Jahren nicht mehr hergestellt wird? Die Definition zugelassener Alternativen im Herstellungsprotokoll schützt das Werk vor einer möglichen Entstellung nach § 14 UrhG und sichert seine Ausführbarkeit.

Detailliertes Herstellungsprotokoll für jahrhundertbeständige Kunstwerke

Zur Absicherung dieser Langlebigkeit ist eine mehrstufige Dokumentation unerlässlich. Sie schafft nicht nur Klarheit für den Besitzer, sondern dient im Streitfall auch als entscheidendes Beweismittel vor Gericht. Die folgende Tabelle gliedert die notwendigen Dokumentationsebenen:

Dokumentationsebenen für langfristige Werkerhaltung
Dokumentationsebene Inhalt Rechtliche Relevanz
Basisanleitung Materialien, Maße, Aufbausequenz Vertragsbestandteil
Herstellungsprotokoll Entstehungsprozess, künstlerische Intention Beweismittel vor Gericht
Materialsubstitution Zugelassene Alternativen bei Obsoleszenz Entstellungsschutz § 14 UrhG
Nachlassverwaltung Autorisierte Instanz für Auslegungsfragen Fortführung des Urheberwillens

Wie pitchen Sie „unsichtbare Kunst“ an einen konservativen Käufer?

Der Verkauf immaterieller Kunst an einen traditionell orientierten Sammler ist weniger eine Frage der Überredung als eine der strategischen Neuausrichtung seiner Perspektive. Ein konservativer Käufer sucht nach Beständigkeit, kunsthistorischer Relevanz und einer sicheren Investition. Ihr Pitch darf daher nicht auf der emotionalen Ebene der „Schönheit des Unsichtbaren“ verharren, sondern muss harte, rationale Argumente liefern. Der entscheidende Hebel ist, den Kauf nicht als Erwerb eines Objekts, sondern als Akt des Mäzenatentums und der Bewahrung einer kulturhistorisch relevanten Idee zu rahmen. Der Sammler wird vom Besitzer zum Hüter.

Die Idee wird zu einer Maschine, die Kunst macht.

– Sol LeWitt, Paragraphen zur Konzeptkunst, 1969

Dieses Zitat von Sol LeWitt ist ein mächtiger Anker für Ihren Pitch: Der Sammler investiert nicht in ein statisches Produkt, sondern in das Potenzial, den Prozess, die „Maschine“. Um dies zu untermauern, präsentieren Sie Präzedenzfälle. Verweisen Sie auf Konzeptkunst in renommierten deutschen Sammlungen wie der Pinakothek der Moderne in München oder dem Hamburger Bahnhof in Berlin. Diese Beispiele dienen als sozialer Beweis und positionieren Ihre Arbeit im Kanon der etablierten Kunstgeschichte, was das wahrgenommene Investitionsrisiko senkt.

Ein professionelles Dossier ist dabei unerlässlich. Es sollte nicht nur schöne Bilder (oder deren Abwesenheit) zeigen, sondern eine kunsthistorische Einordnung, Verweise auf Fachdiskurse und idealerweise Erwähnungen in der Presse enthalten. Dies signalisiert Seriosität und intellektuelle Tiefe. Um die letzte Hürde der finanziellen Unsicherheit zu nehmen, können Sie eine vertragliche Rückkaufoption anbieten oder ein Wertgutachten durch eine anerkannte Instanz wie die IHK vorschlagen. So transformieren Sie den abstrakten Wert der Idee in eine kalkulierbare und abgesicherte Anlage, die selbst den konservativsten Geist überzeugt. Der Fall von Lana Newstrom, die in New York „unsichtbare Kunstwerke“ für hohe Summen verkaufte, mag extrem klingen, doch er beweist: Der Wert entsteht im Kopf des Betrachters – und wird durch einen überzeugenden Rahmen geschaffen.

Kann ein Sammler Ihre Idee weiterverkaufen, ohne Sie zu fragen?

Diese Frage berührt einen der heikelsten Punkte beim Verkauf von Konzeptkunst: die Kontrolle über das Werk nach dem Erstverkauf. Im physischen Kunstmarkt sichert das Folgerecht dem Künstler eine Beteiligung am Wiederverkaufserlös. Doch bei rein ideellen Werken ist die Lage komplexer. Wie die Spezialisten für Kunstrecht erklären, gilt das Folgerecht nach § 26 UrhG primär für physische Originalwerke. Bei Konzeptkunst, deren Wert im immateriellen Recht und der Anleitung liegt, ist die direkte Anwendbarkeit dieses Gesetzes juristisch umstritten und oft nicht gegeben.

Was bedeutet das für Sie als Künstler? Ohne eine explizite vertragliche Regelung kann der Sammler die erworbenen Nutzungs- und Eigentumsrechte an der Idee grundsätzlich frei weiterveräußern. Er verkauft nicht das „Papier“, sondern das Bündel an Rechten, das er von Ihnen erworben hat. Damit verlieren Sie nicht nur eine mögliche finanzielle Beteiligung, sondern auch die Kontrolle darüber, in wessen Hände Ihr Werk gelangt und wie es in Zukunft interpretiert und präsentiert wird. Dies kann die Werkidentität und Ihren Ruf als Künstler nachhaltig gefährden.

Die Lösung liegt daher ausschließlich im Vertrag. Sie müssen proaktiv handeln und Klauseln integrieren, die Ihre Rechte auch bei einem Weiterverkauf sichern. Die wirksamsten Instrumente sind hierbei:

  • Vertragliches Vorkaufsrecht: Sie sichern sich das Recht, das Werk zum selben Preis zurückzukaufen, den ein Dritter bietet, bevor es an diesen verkauft wird.
  • Klausel zur Vertragsübernahme: Sie verpflichten den Erstkäufer, alle im Vertrag festgelegten Pflichten (z. B. zur korrekten Ausführung, zur Instandhaltung) an jeden Folgekäufer weiterzugeben. Dies schafft eine Rechtskette, die die Integrität des Werkes schützt.
  • Vereinbarte Wiederverkaufsbeteiligung: Anstelle des gesetzlichen Folgerechts können Sie eine prozentuale Beteiligung am Mehrerlös bei Wiederverkauf vertraglich festschreiben. Die VG Bild-Kunst kann hier bei der Abwicklung unterstützend wirken.

Darf der Sammler die Glühbirne austauschen, oder ist es dann nicht mehr Ihr Werk?

Diese scheinbar triviale Frage ist zentral für die Konzeptkunst und berührt den Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts: den Entstellungsschutz nach § 14 UrhG. Das Gesetz schützt Ihr Werk vor Entstellungen oder anderen Beeinträchtigungen, die geeignet sind, Ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Die entscheidende Frage lautet also: Ist der Austausch einer Glühbirne eine erlaubte Instandhaltung oder eine verbotene Entstellung?

Die Antwort hängt von der Definition der Werkidentität in Ihrem Herstellungsprotokoll ab. Wenn das Werk als „eine handelsübliche 60-Watt-Glühbirne in einer E27-Fassung“ definiert ist, dann ist der Austausch mit einem identischen Modell eine reine Instandhaltungsmaßnahme und zulässig. Die Identität des Werkes bleibt gewahrt. Wenn Ihre künstlerische Intention jedoch spezifisch an eine „handgefertigte Glühbirne der Marke X, Modell Y aus dem Jahr 1972“ gebunden ist, weil deren spezifische Lichtfarbe oder Form für das Konzept essenziell ist, dann würde der Austausch mit einer modernen LED-Birne das Werk entstellen und wäre somit unzulässig.

Wartungshandbuch für Kunstwerk-Instandhaltung und Originalerhalt

Die deutsche Rechtsprechung liefert hierzu eine wichtige Leitlinie. In seinem wegweisenden Urteil „Metall auf Metall“ (NJW 2012) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass selbst minimale Veränderungen die Identität eines Werkes beeinflussen können. Diese Logik ist direkt auf die Konzeptkunst übertragbar. Der Austausch eines Bauteils durch ein exakt identisches Teil gilt als erlaubte Wartung. Die Verwendung eines lediglich „ähnlichen“ Bauteils kann jedoch bereits die Grenze zur verbotenen Bearbeitung oder Entstellung überschreiten. Ihre Anleitung muss daher unmissverständlich klären, welche Komponenten austauschbar sind und welche die unveränderliche Essenz des Werkes ausmachen. Nur so behalten Sie die Kontrolle über die Integrität Ihrer Kunst.

Wie viel müssen Sie verändern, damit eine Collage keine Urheberrechtsverletzung ist?

Die Collage und das Sampling sind zentrale Techniken der modernen Kunst, bewegen sich jedoch in einer juristischen Grauzone. Die landläufige Meinung, eine „sieben-Sekunden-Regel“ oder eine geringfügige Veränderung reiche aus, um einer Urheberrechtsverletzung zu entgehen, ist ein gefährlicher Irrglaube. Das deutsche Urheberrecht ist hier deutlich strenger. Die entscheidende Frage ist nicht, *wie viel* Sie verändern, sondern ob durch Ihre Bearbeitung eine neue, eigenständige Schöpfung entsteht, die einen ausreichenden Abstand zum benutzten Werk hält.

Eine wesentliche Verschärfung der Rechtslage erfolgte 2021. Die frühere Regelung der „freien Benutzung“ (§ 24 UrhG a.F.), die es erlaubte, ein Werk als bloße Anregung zu nutzen, solange das Original „verblasste“, wurde abgeschafft. Nach der aktuellen deutschen Gesetzeslage gilt nun § 51a UrhG, der explizit Karikatur, Parodie und Pastiche erlaubt. Für alle anderen Formen der Collage bedeutet dies, dass der „ausreichende Abstand“ heute strenger bewertet wird. Wenn das Originalwerk in der Collage noch klar erkennbar ist und den Charakter des neuen Werks prägt, liegt in der Regel eine zustimmungspflichtige Bearbeitung vor, nicht eine erlaubnisfreie Neuschöpfung.

Die einzige Ausnahme bildet das enge Korsett des Bildzitats nach § 51 UrhG. Sie dürfen ein fremdes Werk ausschnittsweise verwenden, wenn dies einem bestimmten Zweck dient (z. B. der kritischen Auseinandersetzung) und Sie die Quelle korrekt angeben. Eine rein ästhetische Verwendung zur „Verschönerung“ Ihrer Collage ist dadurch jedoch nicht abgedeckt. Bevor Sie also eine Collage mit fremden Materialien erstellen, müssen Sie eine sorgfältige Risikobewertung durchführen.

Ihr Prüfplan zur Risikobewertung bei Collagen

  1. Original-Erkennbarkeit prüfen: Ist das verwendete Werk für den Betrachter noch klar als solches identifizierbar?
  2. Schöpfungshöhe bewerten: Übersteigt Ihre eigene kreative Leistung die bloße Neuanordnung fremder Elemente deutlich?
  3. Zweck analysieren: Dient die Verwendung nachweislich einem kritischen, parodistischen oder karikaturistischen Zweck im Sinne des § 51a UrhG?
  4. Bildzitat-Regelung prüfen: Falls zutreffend, erfüllt die Nutzung die strengen Voraussetzungen des Zitatrechts (Belegfunktion, Quellenangabe)?
  5. Ausreichenden Abstand nachweisen: Verblasst das Originalwerk gegenüber Ihrer eigenständigen künstlerischen Aussage oder dominiert es diese?

Taugt die Blockchain wirklich zur Bewahrung von Netzkunst oder ist das ein Irrglaube?

Die Blockchain und NFTs (Non-Fungible Tokens) wurden oft als die ultimative Lösung für die Authentifizierung und Bewahrung digitaler Kunst gefeiert. Die Realität ist jedoch ernüchternd und voller technischer wie konzeptioneller Fallstricke. Der Glaube, ein NFT würde das Kunstwerk selbst auf der Blockchain speichern, ist der häufigste Irrtum. In den meisten Fällen speichert der Token lediglich einen Link, der auf eine Datei verweist, die auf einem zentralen Server oder einem dezentralen Netzwerk wie IPFS liegt. Stirbt dieser Link, besitzt der Sammler nur noch einen wertlosen Verweis – eine digitale Ruine.

Gerade im deutschen Markt ist die Skepsis groß und die Adaption gering. Gerade einmal 0,44% beträgt die NFT-Penetrationsrate in Deutschland 2024 laut Statista. Dies signalisiert, dass der Hype am traditionellen Kunstmarkt weitgehend vorbeigegangen ist. Eine Studie von dappGambl untermauert diese Skepsis auf globaler Ebene drastisch: Ihre Analyse ergab, dass 95% aller NFTs im Ethereum-Netzwerk derzeit keinen finanziellen Wert haben. Die Blockchain garantiert also weder Wert noch Beständigkeit. Für die Langzeitarchivierung digitaler Kunst sind etablierte, institutionelle Archive oft die weitaus sicherere Wahl.

Ein Vergleich der verschiedenen Speicheransätze offenbart die jeweiligen Schwächen und Stärken:

On-Chain vs. Off-Chain Speicherung vs. Institutionelle Archive
Speicherart Vorteile Nachteile Beispiel
On-Chain Vollständig dezentral, unveränderlich Extrem teuer, begrenzte Datenmenge CryptoPunks Attribute
Off-Chain (IPFS/Arweave) Kostengünstiger, größere Dateien Links können ’sterben‘, Zentralisierungsrisiko Meiste NFTs auf OpenSea
Institutionelle Archive (ZKM) Professionelle Langzeitarchivierung, Restaurierung Zentralisiert, institutionsabhängig ZKM Karlsruhe Sammlung

Die Blockchain kann ein nützliches Werkzeug zur Dokumentation einer Transaktionshistorie sein. Als alleiniges Instrument zur Bewahrung von Netzkunst ist sie jedoch unzureichend und risikobehaftet. Eine hybride Strategie, die einen NFT zur Provenienzdokumentation mit einer vertraglich gesicherten Archivierung bei einer Institution wie dem ZKM Karlsruhe kombiniert, stellt einen weitaus robusteren Ansatz dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vertrag ist nicht das Beiwerk, sondern das Wertbehältnis Ihrer Konzeptkunst; er schafft die juristische Exklusivität.
  • Ein detailliertes Herstellungsprotokoll, das auch Materialobsoleszenz bedenkt, ist der Garant für die Langlebigkeit und Authentizität Ihres Werks.
  • Die strategische Nutzung deutscher Gesetze wie des UrhG (§ 14 Entstellungsschutz) und des BGB ist Ihr mächtigstes Werkzeug zur Wertsteigerung und Kontrolle.

Wie bestimmen Sie die optimale Auflagenhöhe für Ihre erste Edition?

Die Festlegung der Auflagenhöhe ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen für einen Konzeptkünstler. Sie ist ein direkter Hebel zur Steuerung von Exklusivität und Wertwahrnehmung. Eine zu hohe Auflage kann den Markt überschwemmen und den Preis drücken, während eine zu geringe Auflage potenzielles Einkommen ungenutzt lässt. Für Ihre erste Edition ist ein konservativer Ansatz ratsam. Es geht darum, eine Nachfrage zu schaffen und zu testen, anstatt sie von vornherein zu sättigen. Das Prinzip der künstlichen Verknappung ist hier Ihr stärkster Verbündeter.

Der spektakuläre Verkauf von Beeples NFT „Everydays: The First 5000 Days“ für 69 Millionen Dollar bei Christie’s als Unikat (1/1) ist ein Extrembeispiel für die Macht der ultimativen Verknappung. Auch wenn solche Summen für die meisten Künstler utopisch sind, ist das Prinzip übertragbar. Der deutsche Auktionsmarkt spiegelt diese Tendenz wider: Auktionshäuser wie Grisebach oder Ketterer Kunst erzielen für Werke in kleinen Editionen (z.B. 3 Exemplare + 2 Artist’s Proofs, kurz A.P.) signifikant höhere Preise pro Stück als für Werke aus größeren Auflagen.

Für Ihre erste Edition empfiehlt sich eine Strategie, die Exklusivität signalisiert, aber dennoch eine gewisse Marktreichweite ermöglicht. Eine kleine Auflage im einstelligen Bereich, beispielsweise fünf oder sieben Exemplare plus zwei Artist’s Proofs, ist ein bewährter Standard. Dies schafft einen Anreiz für Sammler, früh zu kaufen, aus Angst, die Edition könnte schnell vergriffen sein. Für die Künstlerschaft in Deutschland, von der Ende 2023 immerhin 192.600 als selbstständige Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse versichert waren, ist eine kluge Editionsstrategie ein entscheidender Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg. Beginnen Sie klein, bauen Sie einen Ruf für Wertstabilität auf und erhöhen Sie die Auflagenhöhe bei zukünftigen Werken nur, wenn die Nachfrage dies eindeutig rechtfertigt.

Die Auflagenhöhe ist ein Signal an den Markt. Eine durchdachte Limitierung zu Beginn Ihrer Karriere legt den Grundstein für eine langfristig positive Wertentwicklung.

Der Verkauf einer Idee ist somit der Gipfel der künstlerischen Abstraktion, der jedoch auf einem Fundament aus Beton ruht: dem deutschen Vertrags- und Urheberrecht. Beginnen Sie noch heute damit, Ihre Ideen nicht nur zu denken, sondern sie rechtlich zu gestalten und als wertvolles Kulturgut für die Zukunft zu positionieren.

Häufig gestellte Fragen zum Verkauf von Konzeptkunst

Kann ich als Künstler den Weiterverkauf meiner Konzeptkunst kontrollieren?

Ja, durch vertragliche Vereinbarungen wie ein Vorkaufsrecht oder eine Klausel zur Vertragsübernahme, die den Erstkäufer verpflichtet, alle Pflichten an Folgekäufer weiterzugeben.

Unterstützt die VG Bild-Kunst bei Wiederverkaufsbeteiligungen?

Die VG Bild-Kunst kann bei vertraglich vereinbarten Wiederverkaufsbeteiligungen für Konzeptkunst unterstützen, auch wenn das gesetzliche Folgerecht nicht direkt greift.

Was passiert ohne vertragliche Regelung?

Ohne explizite vertragliche Regelung kann der Sammler die erworbenen Rechte frei weiterverkaufen, da das klassische Folgerecht bei ideellen Werken nicht automatisch greift.

Geschrieben von Friedrich von Hagedorn, Zertifizierter Kunstberater (Art Advisor) und Marktanalyst für zeitgenössische Kunst und Grafik-Editionen. 25 Jahre Erfahrung im Handel mit Blue-Chip-Kunst und Nachlassverwaltung.