Veröffentlicht am März 15, 2024

Reine KI-generierte Bilder sind in Deutschland gemeinfrei – der Schlüssel zum Schutz liegt daher nicht im Bild selbst, sondern in Ihrer nachweisbaren kreativen Nachbearbeitung.

  • Die urheberrechtliche „Schöpfungshöhe“ wird nicht durch komplexe Prompts, sondern durch manuelle, gestalterische Eingriffe erreicht.
  • Eine lückenlose Dokumentation Ihres Arbeitsprozesses (Ebenen, Zeitraffer) ist Ihr wichtigster Beweis im Streitfall.

Empfehlung: Fokussieren Sie sich weniger auf den perfekten Prompt und mehr auf die Entwicklung eines einzigartigen, dokumentierbaren Nachbearbeitungs-Workflows.

Die rasante Entwicklung von KI-Bildgeneratoren wie Midjourney, DALL-E oder Stable Diffusion hat eine neue Ära der digitalen Kreativität eingeläutet. Mit wenigen Worten lassen sich faszinierende Welten erschaffen. Doch diese technologische Revolution wirft für Künstler und Kreative in Deutschland eine entscheidende und oft verunsichernde Frage auf: Wem gehört die Kunst, die aus der Maschine kommt? Die Diskussionen sind voll von Halbwissen; man hört oft, dass KI-Werke generell nicht schutzfähig seien oder dass das Thema eine undurchdringliche rechtliche Grauzone darstelle.

Diese Unsicherheit lähmt. Viele Künstler fragen sich, ob ihre Arbeit überhaupt einen rechtlichen Wert hat oder ob sie sich durch die Nutzung dieser Werkzeuge angreifbar machen. Die gängigen Antworten bleiben meist an der Oberfläche und helfen in der Praxis kaum weiter. Doch was wäre, wenn der Schlüssel zum Schutz Ihrer KI-gestützten Kunst nicht in der Komplexität Ihrer Prompts oder im finalen Bild selbst liegt? Was, wenn der wahre Hebel in einem Aspekt liegt, den viele übersehen: dem nachweisbaren kreativen Prozess, der nach der Generierung beginnt?

Dieser Artikel verlässt die Ebene der abstrakten Rechtsdebatte und gibt Ihnen als Fachanwalt für digitales Urheberrecht konkrete, praxisnahe Antworten. Wir werden beleuchten, wie die deutsche Rechtslage tatsächlich aussieht und wie Sie durch einen bewussten Workflow – von der Nachbearbeitung bis zur Dokumentation – echten, rechtssicheren Wert schaffen können. Es geht darum, die KI nicht als alleinigen Schöpfer zu sehen, sondern als ein mächtiges Werkzeug, dessen Output Sie zu Ihrem eigenen, schutzfähigen Kunstwerk veredeln. Wir analysieren die entscheidenden Fragen zur Kennzeichnungspflicht, zur Nutzung von Künstlerstilen, zum Marktwert und zu den besten Werkzeugen, um Ihre kreative Eigenleistung unanfechtbar zu machen.

In diesem Leitfaden finden Sie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den drängendsten Fragen, die sich digitale Künstler in Deutschland stellen. Der folgende Sommaire gibt Ihnen einen Überblick über die Themen, die wir behandeln, um Ihnen rechtliche Klarheit und kreative Sicherheit zu verschaffen.

Müssen Sie kennzeichnen, dass Ihr Wettbewerbsbeitrag von KI stammt?

Die Frage der Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist weniger eine Frage des Urheberrechts als vielmehr eine des Wettbewerbsrechts und der Transparenz. Grundsätzlich gibt es in Deutschland noch keine allgemeine, gesetzlich verankerte Pflicht, jeden KI-generierten Inhalt als solchen zu markieren. Dies ändert sich jedoch in bestimmten Kontexten dramatisch, insbesondere bei Wettbewerben. Wenn die Ausschreibung eines Wettbewerbs explizit menschliche Kreativität, handwerkliches Können oder eine persönliche Schöpfung fordert, wird die Nicht-Kennzeichnung eines KI-generierten Beitrags rechtlich hochproblematisch. Hier kann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.

Die bewusste Täuschung über die Entstehungsweise des Werkes kann als irreführende geschäftliche Handlung gewertet werden. Die Konsequenz wäre nicht nur eine Disqualifikation, sondern potenziell auch rechtliche Schritte von Konkurrenten oder dem Veranstalter. Die Rechtslage wird sich zudem weiter konkretisieren. So wird die ab dem 02.08.2026 geltende EU-KI-Verordnung für bestimmte KI-Systeme, die Inhalte generieren (sog. Deepfakes), explizite Transparenzpflichten einführen. Auch wenn dies nicht pauschal jeden KI-generierten Inhalt betrifft, zeigt es die klare politische Richtung: Transparenz wird zur Norm.

Aus anwaltlicher Sicht ist die Empfehlung daher eindeutig: Handeln Sie proaktiv und transparent. Eine fehlende Kennzeichnung birgt erhebliche Risiken, während eine offene Kommunikation über die verwendeten Werkzeuge Ihre Professionalität und Ihr Verständnis für die ethischen Dimensionen der KI-Kunst unterstreicht. Wie die IT-Recht Kanzlei treffend formuliert:

Eine fehlende Kennzeichnung könnte als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG angesehen werden, wenn der Wettbewerb explizit menschliche Kreativität voraussetzt.

– IT-Recht Kanzlei, Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte nach aktueller und künftiger Rechtslage

Können lebende Künstler klagen, wenn Sie „im Stil von…“ prompten?

Die Verwendung von Prompts wie „im Stil von [Künstlername]“ bewegt sich in einem rechtlich komplexen Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Ein künstlerischer Stil als solcher – also die abstrakte Art, Farben zu verwenden, Pinselstriche zu setzen oder Kompositionen aufzubauen – ist in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Geschützt ist immer nur das konkrete Werk. Würde man Stile schützen, würde dies die künstlerische Freiheit und Weiterentwicklung massiv einschränken, da sich Kunst seit jeher durch Inspiration und Nachahmung entwickelt.

Die eigentliche Gefahr liegt jedoch an zwei anderen Stellen. Erstens: Wenn die KI im Trainingsprozess unrechtmäßig urheberrechtlich geschützte Werke des genannten Künstlers verwendet hat. Genau dies ist der Kernpunkt der großen Sammelklagen, wie die von Getty Images, die einen Rechtsstreit um die Verwendung von mehr als 12 Millionen Bildern aus seiner Datenbank gegen KI-Entwickler führt. Als Nutzer könnten Sie in eine Mitverantwortung gezogen werden, auch wenn die primäre Haftung beim KI-Anbieter liegt. Zweitens, und in Deutschland besonders relevant, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Künstlers (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG). Die Verwendung seines Namens in einem kommerziellen Kontext ohne seine Zustimmung kann eine Verletzung seines Namensrechts oder seines kommerziellen Rufs darstellen.

Künstlerisches Atelier mit verschiedenen Stilrichtungen und rechtlichen Symbolen

Ein prominenter Fall aus den USA, der die Grenzen aufzeigt, ist der Comic „Zarya of the Dawn“. Das U.S. Copyright Office entschied, dass die Künstlerin zwar das Urheberrecht an der Geschichte und der Anordnung der Bilder hält, nicht aber an den mit Midjourney generierten Bildern selbst. Dies unterstreicht, dass der reine Output der KI als nicht schutzfähig angesehen wird, was die Wichtigkeit der eigenen kreativen Weiterverarbeitung betont.

Fallstudie: Der Fall „Zarya of the Dawn“

Im Februar 2023 entschied das U.S. Copyright Office, dass die Künstlerin Kristina Kashtanova keine Urheberrechte an den rein von Midjourney generierten Bildern ihres Comics besitzt. Sie wurde als „Werkschaffende“ für den Text und die kuratierte Zusammenstellung der Bilder anerkannt, nicht aber für die Bilder selbst. Der Fall zeigt, dass Gerichte sehr genau zwischen dem KI-Output und der menschlichen kreativen Leistung differenzieren. Er dient als Mahnung, dass der Schutz nicht im Generieren, sondern im Bearbeiten und Anordnen liegt.

Zahlen Sammler Geld für ein JPG, das in 30 Sekunden generiert wurde?

Diese Frage zielt auf den Kern des Wertverständnisses in der Kunst. Rein rechtlich betrachtet ist die Antwort in Deutschland klar: Ein ohne maßgebliche menschliche Nachbearbeitung generiertes KI-Bild ist gemeinfrei. Nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) kann nur eine „persönliche geistige Schöpfung“ eines Menschen urheberrechtlichen Schutz genießen. Da eine KI kein Mensch ist, kann sie kein Urheber sein. Das bedeutet, jeder könnte ein rein KI-generiertes Bild kopieren, verwenden und sogar verkaufen, ohne eine Lizenz zu benötigen.

Warum also investieren Sammler dennoch in KI-Kunst? Der Wert bemisst sich hier nicht am urheberrechtlichen Schutz, sondern an anderen, aus dem traditionellen Kunstmarkt bekannten Faktoren: Kontext, Kuration, Story und Reputation des Künstlers. Ein Sammler kauft nicht das technische Produkt „JPG“, sondern die künstlerische Vision, die dahintersteht. Der Wert entsteht durch die Auswahl, die Nachbearbeitung, die Einbettung in eine Serie und die Geschichte, die der Künstler erzählt. Die Generierungszeit von 30 Sekunden ist irrelevant, wenn das Ergebnis das Resultat stundenlanger konzeptioneller Vorarbeit, unzähliger Iterationen und einer meisterhaften kuratorischen Entscheidung ist.

Die folgende Tabelle fasst die rechtliche Situation in Deutschland und ihre direkten Auswirkungen auf den Kunstmarkt zusammen. Sie verdeutlicht, dass der wirtschaftliche Wert vom künstlerischen Prozess und nicht vom rechtlichen Schutz des reinen Outputs abhängt.

Rechtlicher Status von KI-Kunst in Deutschland
Aspekt Rechtliche Situation Konsequenzen für den Markt
Urheberschaft KI kann kein Urheber sein (§ 2 Abs. 2 UrhG) Kein exklusiver Schutz für reine KI-Werke
Nutzungsrechte KI-generierte Inhalte sind gemeinfrei Jeder kann sie verwenden und verkaufen
Wertschöpfung Durch Reputation, Story, Kuration und Nachbearbeitung Sammler zahlen für Kontext, nicht für Schutzrecht

Wie skalieren Sie ein kleines KI-Bild auf 2 Meter ohne Artefakte?

Die meisten KI-Bildgeneratoren erzeugen Bilder in relativ geringer Auflösung, die für den Bildschirm ausreicht, aber für großformatige Drucke ungeeignet ist. Die Skalierung eines kleinen Bildes auf eine Größe von zwei Metern ist eine technische und künstlerische Herausforderung. Ein einfaches Vergrößern in einem Standard-Bildbearbeitungsprogramm würde unweigerlich zu Unschärfe, Pixelbildung und sichtbaren Artefakten führen. Der Schlüssel liegt in einem mehrstufigen Prozess, der spezialisierte KI-Upscaling-Software mit manueller Nachbearbeitung kombiniert.

Der erste Schritt besteht darin, das Bild in der höchstmöglichen Auflösung aus dem KI-Generator zu exportieren. Anschließend kommen KI-basierte Upscaling-Programme wie Topaz Gigapixel AI oder Adobe Photoshop’s „Super Resolution“ zum Einsatz. Diese Werkzeuge analysieren das Bild und fügen auf intelligente Weise neue Pixel hinzu, anstatt sie nur zu strecken. Sie rekonstruieren Details und schärfen Kanten auf eine Weise, die mit traditionellen Algorithmen nicht möglich ist. Doch auch dieser Prozess ist nicht perfekt und kann zu einem unnatürlich glatten oder wachsartigen Aussehen führen. Genau hier beginnt der entscheidende, menschlich-kreative Teil des Prozesses, der auch urheberrechtlich relevant wird.

Makroaufnahme von Druckpixeln und digitaler Bildstruktur

In einem Programm wie Photoshop oder Affinity Photo erfolgt die manuelle Retusche. Typische KI-Artefakte, wie unlogische Details oder seltsame Texturen, werden von Hand korrigiert. Ein entscheidender künstlerischer Schritt ist das Hinzufügen einer feinen Textur oder eines leichten Filmkorns. Dies bricht die sterile, digitale Perfektion der KI auf und verleiht dem Bild eine organische, fast analoge Anmutung. Das finale Schärfen sollte selektiv und nicht auf das gesamte Bild angewendet werden, um nur die wichtigen Bereiche zu betonen. Dieser gesamte, dokumentierbare Prozess der Veredelung ist es, der aus einem kleinen KI-Schnipsel ein beeindruckendes, großformatiges Kunstwerk macht – und Ihre Schöpfungshöhe begründet.

Wie viel Prozent müssen Sie „selbst“ malen, damit es urheberrechtlich schützbar ist?

Die Vorstellung, es gäbe einen magischen Prozentsatz an Eigenleistung, der ein KI-Bild urheberrechtlich schützt, ist ein weit verbreiteter und gefährlicher Mythos. Das deutsche Urheberrecht kennt keine quantitativen Schwellen. Es fragt nicht „wie viel?“, sondern „wie?“. Die entscheidende Größe ist die sogenannte „Schöpfungshöhe“. Ein Werk erreicht diese, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung ist, die sich durch einen gewissen Grad an Individualität und Originalität vom Alltäglichen und rein Handwerklichen abhebt.

Bei KI-generierten Bildern bedeutet das: Der reine Prompt und der resultierende Output der KI gelten als Ausgangsmaterial, ähnlich wie ein Stück Ton oder ein Block Marmor. Urheberrechtlicher Schutz entsteht erst durch Ihre anschließende, persönliche Bearbeitung. Eine simple Farbkorrektur, das Anwenden eines automatisierten Filters oder das Entfernen kleiner Fehler reicht dafür in der Regel nicht aus. Es bedarf einer qualitativen, gestalterischen Intervention, die dem Werk Ihren persönlichen Stempel aufdrückt. Dies kann durch eine Neukomposition von Elementen, das Hinzufügen oder Übermalen signifikanter Teile, die Schaffung einer neuen Lichtstimmung durch manuelles „Dodging and Burning“ oder die Kombination mehrerer KI-Bilder zu einem neuen, einzigartigen Ganzen geschehen.

Der Knackpunkt ist, dass diese Eigenleistung nachweisbar sein muss. Im Streitfall müssen Sie einem Gericht glaubhaft machen können, dass Ihre kreative Leistung über das bloße Drücken eines Knopfes hinausging. Deshalb ist die lückenlose Dokumentation Ihres Arbeitsprozesses so entscheidend. Speichern Sie Ihre Arbeitsdateien mit allen Ebenen (z. B. im .psd- oder .procreate-Format), erstellen Sie Bildschirmaufnahmen von wichtigen Bearbeitungsschritten oder nutzen Sie Zeitraffer-Funktionen. Diese Prozessdokumentation ist Ihr stärkster Trumpf, um zu beweisen, dass Sie der wahre „Werkschaffende“ sind.

Photoshop oder Procreate: Welches Abo-Modell lohnt sich für Hobbyisten?

Die Wahl der richtigen Software zur Nachbearbeitung von KI-Bildern ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern auch eine strategische Entscheidung, die den Workflow und die Möglichkeiten zur Prozessdokumentation maßgeblich beeinflusst. Für Hobbykünstler in Deutschland, die ein KI-generiertes Bild veredeln und potenziell urheberrechtlich schützen wollen, stehen vor allem Adobe Photoshop und Procreate im Fokus, ergänzt durch starke Alternativen wie Affinity Photo.

Adobe Photoshop ist der Industriestandard und bietet mit seinen neuronalen Filtern und der generativen Füllung selbst mächtige KI-Funktionen. Das Abo-Modell kann für Hobbyisten jedoch eine finanzielle Hürde darstellen. Seine Stärke liegt in der komplexen, nicht-destruktiven Bearbeitung über Ebenen, was eine exzellente Dokumentation des kreativen Prozesses ermöglicht. Procreate, eine Einmalkauf-App für das iPad, ist für viele Hobbyisten intuitiver und kostengünstiger. Seine Stärke liegt in den überragenden manuellen Mal- und Zeichenwerkzeugen, die eine sehr persönliche und nachweisbare Handschrift im Werk hinterlassen. Ein entscheidender Vorteil für den urheberrechtlichen Nachweis ist die integrierte Zeitraffer-Funktion, die den gesamten Entstehungsprozess als Video exportieren kann – ein unschätzbar wertvolles Beweismittel.

Workflow-Analyse für Hobbyisten

Für Künstler, die primär auf dem iPad arbeiten und einen intuitiven, malerischen Ansatz bevorzugen, ist Procreate oft die bessere Wahl. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist unschlagbar und der Zeitraffer-Export dokumentiert den kreativen Prozess optimal. Desktop-orientierte Nutzer, die das Adobe-Abo scheuen, finden in Affinity Photo eine ebenbürtige Einmalkauf-Alternative, die professionelle Bildbearbeitung und nicht-destruktive Workflows ähnlich wie Photoshop ermöglicht.

Die folgende Tabelle vergleicht die drei Programme hinsichtlich ihrer Kosten und Stärken für die Bearbeitung und Dokumentation von KI-Kunst in Deutschland.

Vergleich der Software für KI-Bildbearbeitung
Software Preis (Deutschland) Stärken für KI-Bearbeitung Prozess-Dokumentation
Photoshop 23,79€/Monat (Abo) Neuronale Filter, generative Füllung Komplexe Ebenenstrukturen speicherbar
Procreate 14,99€ (Einmalkauf) Manuelle Mal-/Zeichenwerkzeuge Zeitraffer-Export möglich
Affinity Photo 74,99€ (Einmalkauf) Professionelle Bildbearbeitung Nicht-destruktive Bearbeitung

Das Wichtigste in Kürze

  • Reine KI-Bilder haben in Deutschland keinen Urheberrechtsschutz; sie sind gemeinfrei.
  • Urheberrechtlicher Schutz entsteht erst durch Ihre persönliche, kreative und vor allem nachweisbare Nachbearbeitung.
  • Dokumentieren Sie Ihren gesamten Prozess (Ebenen, Versionen, Zeitraffer), um Ihre Schöpfungshöhe im Streitfall beweisen zu können.

Reicht ein Instagram-Filter, um aus einem fremden Foto ein eigenes Kunstwerk zu machen?

Die klare und unmissverständliche Antwort lautet: Nein. Das Anwenden eines standardisierten, automatisierten Filters auf ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Foto reicht bei Weitem nicht aus, um ein eigenes, schutzfähiges Werk zu schaffen. Ein solcher Vorgang erfüllt nicht die Anforderung an eine „persönliche geistige Schöpfung“ nach § 2 Abs. 2 UrhG, da der Prozess nicht von individuellen, kreativen Entscheidungen des Anwenders geprägt ist, sondern von einem vorprogrammierten Algorithmus ausgeführt wird. Sie drücken lediglich einen Knopf.

Selbst wenn man argumentieren würde, dass durch einen sehr stark verfremdenden Filter ein optisch neues Werk entsteht, gerät man in die nächste juristische Falle: die der „Bearbeitung“ nach § 23 UrhG. Eine Bearbeitung eines fremden Werkes (wie eine Übersetzung oder eben eine bildliche Veränderung) darf nur mit Zustimmung des ursprünglichen Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Das Urheberrecht des ursprünglichen Fotografen erlischt durch Ihre Bearbeitung nicht. Die einzige Ausnahme wäre die sogenannte „freie Benutzung“ (§ 24 UrhG a.F.), bei der das Originalwerk gegenüber dem neuen Werk so sehr verblasst, dass es nur noch als vage Anregung dient. Deutsche Gerichte legen die Hürde hierfür jedoch extrem hoch an – ein Instagram-Filter überspringt diese Hürde niemals.

Die Position der Bundesregierung ist hierzu eindeutig. In einer Veröffentlichung des Bundesministeriums der Justiz heißt es dazu:

Ein automatisierter, standardisierter Filter erreicht nicht die für eine ‚persönliche geistige Schöpfung‘ nach § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Individualität.

– Bundesministerium der Justiz, Künstliche Intelligenz und Urheberrecht – FAQ

Die Verwendung fremder Werke als Grundlage für die eigene Kreativität ist ein Minenfeld. Das einfache Anwenden eines Filters auf ein Foto, das Sie nicht selbst gemacht haben, stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.

Dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Werke für den privaten Gebrauch nachdrucken?

Ja, unter bestimmten, klar definierten Bedingungen ist dies erlaubt. Die sogenannte „Privatkopie-Schranke“ ist eine der wichtigsten Ausnahmen im deutschen Urheberrecht. Sie besagt, dass Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch zulässig sind. Das bedeutet, Sie dürfen für sich selbst eine Kopie eines Bildes, eines Textes oder eines Musikstücks anfertigen, ohne den Urheber um Erlaubnis fragen zu müssen. Diese Regelung wird durch § 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) legitimiert.

Die entscheidende Einschränkung ist jedoch, dass die Vorlage für Ihre Kopie nicht aus einer „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“ stammen darf. Wenn Sie also ein Bild von einer offiziellen Künstler-Website oder einem lizenzierten Bildportal für den privaten Ausdruck an Ihrer Wand kopieren, ist das in der Regel unproblematisch. Laden Sie dasselbe Bild jedoch von einer dubiosen Wallpaper-Seite herunter, die offensichtlich ohne Zustimmung der Urheber agiert, ist auch die daraus erstellte Privatkopie illegal. Die Beweislast, dass die Quelle legal war, liegt im Zweifel bei Ihnen.

Diese Regelung wird durch die pauschale Urheberrechtsabgabe finanziert, die Sie beim Kauf von leeren Speichermedien (wie USB-Sticks oder Festplatten) und Kopiergeräten bereits entrichten. Sie entschädigt die Urheber pauschal für die entgangenen Einnahmen durch Privatkopien. Wichtig ist die strikte Trennung: „Privat“ meint den engsten Familien- und Freundeskreis. Sobald die Kopie einem größeren Kreis zugänglich gemacht oder gar für kommerzielle Zwecke genutzt wird, verlassen Sie den geschützten Raum der Privatkopie und begehen eine Urheberrechtsverletzung.

Ihre Checkliste für legale Privatkopien

  1. Quellenprüfung: Prüfen Sie, ob die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist (z. B. illegale Streaming-Portale, dubiose Filesharing-Netzwerke). Im Zweifel gilt: Finger weg.
  2. Nutzungszweck: Stellen Sie sicher, dass die Nutzung rein privat und nicht-kommerziell erfolgt. Eine Veröffentlichung auf Ihrem öffentlichen Social-Media-Profil ist keine Privatnutzung mehr.
  3. Pauschale Abgabe: Seien Sie sich bewusst, dass die Abgabe auf Speichermedien diese Nutzung ermöglicht. Dies legitimiert jedoch nicht die Nutzung illegaler Quellen.
  4. Abgrenzung: Unterscheiden Sie klar zwischen der privaten Kopie und dem sogenannten Text und Data Mining für Forschungszwecke (§ 44b UrhG), welches eigenen, strengeren Regeln unterliegt.
  5. Dokumentation: Machen Sie im Zweifelsfall einen Screenshot oder speichern Sie die URL der legalen Quelle, um später nachweisen zu können, woher die Vorlage stammt.

Beginnen Sie jetzt damit, nicht nur Kunst zu schaffen, sondern auch einen beweissicheren kreativen Prozess zu etablieren. Dies ist der entscheidende Schritt, um Ihre digitalen Werke in der komplexen Rechtslandschaft der KI wirksam zu schützen.

Häufige Fragen zur Schöpfungshöhe bei KI-Kunst

Reicht es, KI-generierte Bilder nur farblich anzupassen?

Nein, reine Farbkorrekturen oder das Anwenden einfacher Kontrastanpassungen erreichen in der Regel nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Es bedarf einer wesentlichen kreativen Veränderung, die über das rein Technische hinausgeht und eine persönliche gestalterische Handschrift erkennen lässt, etwa in Komposition, Elementen oder der Bildaussage.

Wie beweise ich meine Eigenleistung vor Gericht?

Der beste Beweis ist eine lückenlose Prozessdokumentation. Archivieren Sie alle Arbeitsschritte, speichern Sie Ihre Projektdateien mit allen separaten Ebenen (.psd, .procreate, .afphoto) und fertigen Sie gegebenenfalls Bildschirmaufnahmen oder Zeitraffer-Videos des Bearbeitungsprozesses an. Diese zeigen unanfechtbar den Umfang Ihrer manuellen Eingriffe.

Was ist die ‚kleine Münze‘ im Urheberrecht?

Die „kleine Münze“ ist ein Rechtsbegriff, der besagt, dass auch Werke mit einer nur geringen Gestaltungshöhe urheberrechtlich geschützt sein können. Solange das Werk die Mindestanforderung einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllt und sich vom Alltäglichen abhebt, genießt es vollen Schutz. Für KI-Künstler bedeutet das: Auch eine erkennbare, aber nicht hochkomplexe Nachbearbeitung kann bereits für den Schutz ausreichen, solange sie individuell ist.

Geschrieben von Dr. Sabine Wiegand, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht mit Kanzleisitz in München. Spezialisiert auf Vertragsrecht für Künstler, Galerien und das geistige Eigentum.